Inhalt
Im Rahmen unserer Maßnahme bieten wir individuelles Coaching für erwerbsfähige Leistungsberechtigte an, um ihre berufsfachlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu identifizieren und zu stärken. Unser Ziel ist es, berufsbezogene Vermittlungshemmnisse zu erkennen und abzubauen, indem wir uns auf die Anamnese der Lebenssituation, die Entwicklung von Lösungsplänen und die Nutzung von Unterstützungsangeboten konzentrieren. Wir fördern die Eigenverantwortung und Motivation unserer TeilnehmerInnen für ihre berufliche Entwicklung und nutzen vorhandene Ressourcen zur Erarbeitung konstruktiver Lösungsstrategien für den Arbeitsmarkt.
Unser Programm zielt darauf ab, die soziale Anerkennung und individuelle Inklusion unserer TeilnehmerInnen zu fördern, indem wir ihre Potenziale aufzeigen und ihre Selbstsicherheit stärken. Wir setzen auf ein sensibles Coaching, da unsere Zielgruppe Unterstützung benötigt, um Veränderungen in ihrer Situation zu bewirken.
Folgende Inhaltliche Schwerpunkte werden gesetzt:
- Feststellung von Vermittlungshemmnisen
- Coaching zur Vorbereitung des Integrationsprozesses
- Krisenintervention
- Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit im Beruf
- Berufliche Perspektiven heurausfinden
- Kompetenzen, Werte und Interessen feststellen
- Feststellung von persönlichen Problemen / Problemlagen
- Unterstützung bei der Entwicklung von persönlichen Suchstrategien ( Jobsuche)
Zielgruppe
Gemäß § 45 SGB III gehören zum förderfähigen Personenkreis des AVGS- MAT:
- Ausbildungssuchende,
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und
- Arbeitslose
Vor- und Nachbereitung: Recherche zu Hemmnissen, individuellem Kenntnisbedarf, Unternehmen
Methode
Einzelcoaching: persönliche Beratung durch einen Coach auf Deutsch, Dari/Farsi, Ukrainisch und Arabisch.
- Förderungsart
- Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe) i
- Zielgruppe
- Migranten/-innen (Teilnehmende)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- AVGS-Einzelmaßnahme (gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) i
AVGS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung Verringerung o. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen