Inhalt
Zielgruppe: Der Lehrgang richtet sich an Beschäftigte von Unternehmen und Nichtbeschäftigte, die als Elektro-Helfer ohne anerkannten Berufsabschluss tätig sind. Insbesondere sprechen wir hier den Personenkreis an, die möglicherweise ihre Gesellen- oder Facharbeitsprüfung nicht bestanden oder aber ihre Ausbildung vorzeitig abgebrochen haben.
Ziel: Den Teilnehmern werden die nötigen, aktuellen Kenntnisse im Bereich der Elektrotechnik vermittelt. Ziel ist es, dass der Teilnehmer nach Beendigung der Qualifikation, die Anforderrungen zum Bestehen der Gesellenprüfung erfüllt.
Inhalte:
- Installationstechniken: Planen, montieren und installieren von Leitungen und einfachen Baugruppen. Planen, installieren und Inbetriebnahme von Beleuchtungsanlagen, Instandhalten von Energieverteilungsanlagen
- Schaltschrankaufbau/Verdrahtungen: Zusammenbau mechanischer, elektrischer und elektronischer Baugruppen und Geräte
- Elektronik: Elektroinsche Bauteile und deren Funktion, Einsatz elektronischer Bauteile am Beispiel einer Sprechanlage, Aufbau und Funktion einer aktiven Sprechanlagen unter Einbeziehung der Schalt - und Verdrahtungspläne
- Speicherprogrammierbare Steuerungen SPS: Hard- und Software der Simatic S7-200 und Simatic S7-300. Programmieren der Automatisierungsanlagen
- Steuerungstechniken: Grundqualifizierung in der Gebäudesystemtechnik (EIB, LCN)
- Warmwasserbereitung: Geräte zur Warmwassererzeugung, Standardgeräte im Einsatz, Elektronisch gesteuerte/geregelte Geräte am Netz
- VDE – Vorschriften / UVV: Aktuelle und wichtige Änderungen der BGV A1 und BGV A3. Allgemeine Beg-riffsbestimmungen, Netzsysteme, Schutzmaßnahmen, Messgeräte, praktisches Messen, Übergabebericht und Prüfprotokoll, AVBEltV, TAB, Schutz vor Kabeln und Leitungen, Geräteprüfung
- Prüfungsvorbereitung
- Bewerbungstraining
Abschluss: Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer Hamburg,
BZE-Abschlusszertifikat
Voraussetzungen: Mehrjährige Helfertätigkeit, Einreichen der Bewerbungsunterlagen, Beratungsgespräch und Eignungstest
Förderungsmöglichkeiten: durch die Agentur für Arbeit (AZWV-Anerkennung) oder durch den Berufsförderungsdienst für Bundeswehrangehörige