Inhalt
- professionelle Begleitung in der Probezeit
- Coaching nach §16e / 16i - 100% AVGS-MAT gefördert
- Maßnahme nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III: Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (AVGS 05)
- individuelle Termine nach Bedarf
Kernaufgabe des Coachings ist die Unterstützung zur Stabilisierung der Beschäftigung und die Stärkung der Eigenverantwortung für diesen Prozess. Hierzu führen Sie regelmäßige telefonische und persönliche Gespräche mit dem Coach. Gemeinsam mit Ihrem Coach durchlaufen Sie dabei drei Phasen:
Phase 1: Vorbereitung auf den (Wieder-)Einstieg (max. 32 Coaching-Std.)
- Klärung der Ausgangssituation in Bezug auf die angestrebte Tätigkeit
- Erarbeitung von Kommunikationsgrundlagen für den Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen
- Erarbeitung von Strategien, um berufliche und persönliche Ziele zu realisieren
Phase 2: Erfolgreich durch die ersten Wochen im neuen Job (max. 44 Coaching-Std.)
- Verbesserung des persönlichen Zeit- und Selbstmanagements
- Bewältigung von Schwierigkeiten bei der Betreuung von Kindern oder Angehörigen
- Entwicklung von Strategien im Umgang mit schwierigen Kollegen
- Bearbeitung von konkreten Problemlagen zu Beginn einer neuen Tätigkeit
Phase 3: Sicher und erfolgreich durch die Probezeit (max. 28 Coaching-Std.)
- Aufbau und Sicherung des sozialen und beruflichen Netzwerkes
- Krisenintervention und Rückmeldegespräche
- Unterstützung bei der Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz
- Erarbeitung von individuellen Perspektiven im Unternehmen
Maßnahme-Nr.: EPZ-05-45-M-394
- Förderungsart
- Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
Web-Seminar - Sonstiges Merkmal
- AVGS-Einzelmaßnahme (gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) i
Maßnahme nach § 16e / SGB II (Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung für Langzeitarbeitslose / LZA) i
Maßnahme nach § 16i / SGB II (Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung für Langzeitarbeitslose / LZA) i
AVGS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme