Inhalt
Personen, die länger als 6 Monate nicht in einem bestimmten Schweißverfahren geschweißt haben, müssen ihre Schweißerscheine wiederholen, um weiterhin eine Zulassung zu erhalten.
Kursablauf
- Zusätzlich zu den regulären Stunden können weitere Übungsstunden zur Vorbereitung auf die jeweilige Wiederholungsprüfung absolviert werden.
- Die Teilnehmenden können ihr eigenes Prüfungsmaterial mitbringen, um die Wiederholungsprüfung so praxisnah wie möglich an betriebliche Erfordernisse anzupassen.
- Die Rezertifizierung des Schweißerzertifikats wird den Vorkenntnissen und der betrieblichen Zielsetzung der Teilnehmenden angepasst.
- Es entstehen minimale Kosten durch die genaue Abstimmung von Zeit, Material und Prüfungsziel.
- Durch zeitnahe, individuelle Prüfungstermine können sich Unternehmen eine normenkonforme Durchführung der schweißtechnischen Arbeiten sichern.
Schweißverfahren
- Metallschutzgasschweißen MAG St 1-6 Stahl
- Metallschutzgasschweißen MAG 1-6 CrNi
- Metallschutzgasschweißen MIG AL 1-6
- Wolfram-Schutzgasschweißen WIG T1-6 Stahl
- Wolfram-Schutzgasschweißen WIG T1-6 Aluminium
- Wolfram-Schutzgasschweißen WIG T1-6 CrNi
- Gasschweißen G3 - G6
- Elektrohandschweißen E 1 - 6 Stahl
Kursablauf – exemplarisch
Für jede Wiederholungsprüfung werden maximal 3 Tage mit jeweils 8 Unterrichtseinheiten (UE) veranschlagt.
- 1. Tag: Vermittlung theoretischer Kenntnisse
- 2. Tag: Vermittlung und Übung praktischer Kenntnisse (Zuschneiden, Vorbereiten der Übungs-/Prüfungsstücke, Schweißnahtvorbereitung und Schweißbedingungen)
- 3. Tag: Vorbereitung und Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfung durch den DVS (Schweißung der Prüfungstücke, Prüfung und Bewertung der Prüfungsstücke)
Wiederholungsprüfung
- Die Prüfung absolvieren die Teilnehmenden direkt im bfw Hamburg oder im Unternehmen.
- Schweißerprüfungen werden nach der europäischen Norm DIN EN ISO 9606-1 bzw. DIN EN ISO 9606-2 abgenommen.
- Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein DVS-Zertifikat.
- Förderungsart
- Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- AVGS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung Verringerung o. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
AVGS-Gruppenmaßnahme (gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) i