Inhalt
Als Basis-Lizenz gilt die Fahrlehr-Erlaubnis Kl. B/ BE.
Darauf aufbauend gibt es die Möglichkeit, sich als Fahrlehrer Kl. A (2-Rad), Kl. CE (LKW) oder Kl. DE (Bus) ausbilden zu lassen.
Inhalte:
- Recht
- Technik
- Pädagogik
- Fahrlehrerwesen
- Umweltschutz
- Praxis
Teilnahmevoraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre zur Prüfung (Anmeldung und Lehrgang schon mit 20 Jahren möglich)
- Abgeschl.Berufsausbildung oder Abitur
- Führerschein Klasse B (mind. 3 Jahre)
Ausbildungsphasen: 1 Monat Einweisung, dann 7 Monate Lehrgang, anschließend 4 Monate Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule.