Inhalt
Führer kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge mit Gefahrgütern müssen eine gültige ADR-Bescheinigung besitzen. Nur die Absolvierung eines ADR-Basiskurses berechtigt zur Durchführung solcher Transporte
für Stück- und Schüttgüter.
Für die Beförderung kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge der Klassen 1, 7 und Tank sind zusätzliche Aufbaukurse erforderlich.
ADR-Bescheinigungen haben eine Gültigkeit von 5 Jahren und können vor Ablauf durch Absolvierung einer Auffrischungsschulung um weitere 5 Jahre verlängert werden. Die Auffrischungsschulung muss innerhalb von 1 Monat vor Ablauf absolviert werden.