Inhalt
§ 18 Abs. 1 Nr.5 FahrlG schreibt vor, dass nur derjenige eine Fahrschulerlaubnis erhält, der an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat.
Fahrschulbetriebswirtschaft ist für den Inhaber der Fahrschulerlaubnis oder den verantwortlichen Leiter ein wesentlicher Faktor, um eine Fahrschule wirtschaftlich erfolgreich zu führen und somit eine qualifizierte Fahrschülerausbildung sicherzustellen.
Ziele des Lehrgangs Grundkurs Fahrschulbetriebswirtschaft: In 70 Unterrichtseinheiten (jeweils 45 Minuten) soll fahrschulbetriebswirtschaftliches Wissen, das inhaltlich auf die Belange von Inhabern einer Fahrschule abgestimmt ist vermittelt werden, um damit die marktwirtschaftliche Stellung des Unternehmens zu festigen. Denn diese sichert mittelbar die Qualität der Ausbildung und erhöht somit die Verkehrssicherheit.
Die Lehrgangskosten können von der Agentur für Arbeit übernommen werden.