Inhalt
Inhalt und Umfang der Fahrlehrerausbildung richten sich nach einem gesetzlichen Rahmenlehrplan, der die zu unterrichtenden Sachgebiete sowie die jeweilige Anzahl der dafür aufzuwendenden Stunden vorgibt. Die Ausbildung für die Klasse CE umfasst mindestens 280 Stunden mit folgenden Ausbildungsinhalten:
- Verkehrspädagogik und Didaktik, praktische Unterrichtsübungen,
- Verkehrsverhaltenslehre und Gefahrenlehre,
- Verkehrsrecht, - Fahrlehrerrecht, Ausbildungs-und Prüfungsvorschriften, - Fahrzeugtechnik, - Sicheres und gewandtes Führen von Kraftfahrzeugen.
Berufszugangsvoraussetzungen: Die Ausbildung von Fahrschülern liegt in Deutschland ausschließlich in den Händen von professionellen Fahrlehrern. Die Anforderungen an Fahrlehreranwärter sind entsprechend hoch. Sie müssen
- mindestens 22 Jahre alt sein,
- geistig, körperlich und fachlich geeignet sein,
- persönlich zuverlässig sein (keine Vorstrafen),
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung nachweisen,
- mindestens im Besitz der Fahrerlaubnisse der Klassen A, BE und CE sein
- ausreichend Fahrpraxis in der Klasse besitzen, für die sie eine Fahrlehrerlaubnis beantragen.
Die Ausbildung hat an einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte stattzufinden. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss durch die Fachkundeprüfung und durch die abschließende pädagogische Prüfung - nach vorausgegangenem 2. Ausbildungsphase erbracht werden.
Die Lehrgangskosten können von der Agentur für Arbeit übernommen werden.