Inhalt
Im Bereich des Bewachungsgewerbes schreibt der Gesetzgeber klare Anforderungen und Voraussetzungen für die Ausübung einer Tätigkeit vor. Dabei geht es um ein hohes Verantwortungsbewusstsein, fundierte Fachkenntnisse sowie persönliche Kompetenzen, die notwendig sind, um Leben und Eigentum Dritter wirksam zu schützen. Diese Vorgaben gelten unabhängig davon, ob die Arbeit selbstständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt wird.
Ein zentrales Erfordernis ist die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung. Mit dieser wird festgestellt, ob Sie die notwendigen fachlichen Qualifikationen und persönlichen Voraussetzungen für eine Tätigkeit in der Sicherheitsbranche mitbringen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) stellt nach bestandener Prüfung den offiziellen Sachkundenachweis aus. Mit diesem Nachweis sind Sie berechtigt, als geprüfte Sicherheitsfachkraft im Bewachungsgewerbe tätig zu werden.
Inhalte
- Sicherheitsdienstleistung: Das Unternehmen Sicherheit, Tätigkeitsfelder, Anforderungen und Strukturen
- allgemeines Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerberecht, Zivil- und Strafrecht
- Gewerbeverordnung § 34a, Unterweisung nach Bewachungsverordnung
- Ziele des Veranstaltungsschutzes
- Aufgaben des Veranstaltungsschutzes
- Grundlagen Arbeitsschutz, Brandschutz & Umweltschutz
- gesetzliche Grundlagen im Zuge der Neugestaltung von Ordnung und Sicherheit (präventive Maßnahmen)
- technische Einrichtungen, Hilfsmittel, Unfallverhütungsvorschriften & Brandschutz
- Bewerbungstraining
- Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bei der ortansässigen IHK
- Zertifikat
- Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe § 34a GewO (Bewachungsverordnung)
- Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
