Inhalt
Voraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum / zur Fahrlehrer/-in sind:
• Mindestalter 21 Jahre
• geistig, körperlich & fachlich geeignet
• abgeschlossene Berufsausbildung oder Abitur
• Besitz der Fahrerlaubnis B seit mind. 3 Jahren
Um die Ausbildung von der zuständigen Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder Rententräger gefördert zu bekommen, müssen Sie arbeitssuchend gemeldet sein.
Gerne beraten wir Sie auch zu anderen Fördermöglichkeiten.
Für weitere Fragen und Informationen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Betreuung während der Maßnahme in den Praktikumsbetrieben und Nachbetreuung nach Beendigung der Maßnahme – auch im neuen Job.
Alle Informationen unter:
Tel.: 040 / 40 30 37 3440