Inhalt
Inhalte
Ein Personalfachkaufmann IHK (m/w/d) ist in der Personalabteilung eines Unternehmens Ansprechpartner für Fragen der Personalpolitik, der Aus- und Weiterbildung oder des Personalmarketings. Zu dem vielfältigen Aufgabengebiet gehören die Personalplanung, Personalbeschaffung und die Personalverwaltung, das Personalcontrolling sowie gegebenenfalls die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Er befasst sich unter anderem mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen, entwickelt Stellenbeschreibungen für neue Positionen und führt Einstellungs- und Mitarbeitergespräche. Das notwendige Know-how wird praxisorientiert in dieser Weiterbildung vermittelt. Ein IHK Personalfachkaufmann oder eine IHK Personalfachkauffrau kann in Wirtschaftsunternehmen, in der öffentlichen Verwaltung, bei Verbänden und Organisationen und auch in einer Personalberatung tätig werden. Die IHK Weiterbildungsprüfung erfolgt nach einer bundesweit einheitlichen Regelung und findet bei der IHK statt.
Zielgruppe
Mitarbeiter (m/w/d) aus den Bereichen Personalwesen oder Personalberatung.
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf jeweils in Verbindung mit entsprechender einschlägiger Berufspraxis. Voraussetzung für die Teilnahme an der IHK-Prüfung ist die Ausbildereignung nach AEVO ("AdA-Schein") der IHK. Dieser wird nicht im Rahmen der Weiterbildung erworben. Auskünfte hierzu erteilt die ortsansässige IHK.