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Diese Weiterbildung kombiniert Fachwissen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) mit zusätzlichen Kenntnissen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Teilnehmende sind nach Abschluss der Weiterbildung in der Lage, ein BEM-Verfahren einzuleiten und durchzuführen und die Gespräche mit den Betroffenen aufzunehmen. Ein BEM ist Arbeitnehmenden auf gesetzlicher Grundlage anzubieten, sobald sie für einen längeren Zeitraum erkrankt sind. Es soll dazu führen, dass Beschäftigte die Arbeitsunfähigkeit überwinden, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt wird und der Arbeitsplatz der betroffenen Person erhalten bleibt. Diese Weiterbildung ist auch für Betriebs- und Personalräte geeignet, die Beteiligte der betrieblichen Eingliederung sind.
Zielgruppe
Mitarbeiter (m/w/d) und (angehende) Führungskräfte z.B. aus dem Personalbereich, die zusätzliches Fachwissen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement aufbauen möchten.
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung und/oder Studium. Betriebswirtschaftliche Vorkenntnisse sind von Vorteil.
- Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
- Unterrichtsart
- Online-Seminar