Inhalt
Kurzprofil
Pflegebedürftige Menschen in voll- oder teilstationären Einrichtungen haben nach §43b SGB XI einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung durch hierfür qualifizierte Betreuungskräfte. Die Qualifikationsanforderungen werden hierbei durch den Spitzenverband Bund der Pflegekassen (GKV) verbindlich festgelegt. Zusätzliche Betreuungskräfte sollen Pflegebedürftige betreuen und aktivieren. Pflegerisch tätig werden sie in der Regel nicht. Ihr Ziel ist es, den körperlichen Zustand und die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv zu beeinflussen. Oftmals sind sie die ersten, die Fachkräfte über Auffälligkeiten informieren können und müssen dementsprechend auch ihre Beobachtungen und durchgeführten Tätigkeiten sorgfältig dokumentieren.
Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften
sind z.B.:
• Malen und Basteln
• Haustiere füttern und pflegen
• Kochen und Backen
• Anfertigung von Erinnerungsalben
• Musik hören, Musizieren, Singen
• Brett- und Kartenspiele
• Spaziergänge und Ausflüge
• Bewegungsübungen und Tanz
• Besuch von kulturellen/religiösen und Sportveranstaltungen
• Lesen und Vorlesen
Zielgruppe
Menschen, die Interesse daran haben, Pflegebedürftige zu begleiten und zu betreuen.
Lernfelder
• Grundkenntnisse über relevante Erkrankungen
• Kommunikation/Interaktion
• Grundkenntnisse Pflege und Pflegeprozesse
• Notfall/Erste-Hilfe
• Rechtskunde
• Hauswirtschaft und Ernährung
• Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
• Bewegung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen
• Dokumentationsanforderungen
• Bewerbungstraining
Praktikum
Um als Betreuungskraft arbeiten zu können, muss ein 2-wöchiges Praktikum in einer voll- oder teilstationären Pflegereinrichtung nachgewiesen werden und ist daher Bestandteil der Weiterbildung. Bei der Auswahl und Suche nach einer geeigneten Einrichtung werden Sie von unseren Dozent*innen unterstützt.
Virtuelle Kursdurchführung + Praxistage in Präsenz
Der Unterricht findet zu einem großen Teil im virtuellen Klassenzimmer statt und ermöglicht so auch Menschen, die anderweitige Verpflichtungen haben, eine Teilnahme (z. B. Erziehende oder Pflegende). In der Regel ist eine Teilnahme von zu Hause aus möglich. Sie erhalten hierfür von uns bei Bedarf einen Laptop und eine Einweisung vor Ort. Unser IT-Support und die Klassenleitung stehen Ihnen für Fragen und bei Problemen jederzeit zur Verfügung. Wichtige praktische Inhalte werden in Präsenz vermittelt. In einem voll eingerichteten Pflegeraum können die Teilnehmer*innen an einer Pflegepuppe die wichtigsten Handgriffe üben, bevor sie im Praktikum mit Pflegebedürftigen in Kontakt kommen. An allen Tagen werden Sie live durch unsere erfahrenen Dozent*innen geschult.
Zugangsvoraussetzungen
• Einwandfreies erweitertes Führungszeugnis
• Ausreichende Sprachkenntnisse
• Persönliche Eignung
• i. d. R. ist mindestens ein Hauptschulabschluss erforderlich
• Orientierungspraktikum im Umfang von 40 Stunden
Abschluss/Prüfung
Nach Teilnahme an allen Maßnahmeteilen und erfolgreicher schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer*innen eine ausführliche Teilnahmebescheinigung mit den Inhalten zur Maßnahme und das Zertifikat „Betreuungskraft nach §43b, 53b SGB XI“.
Dauer und Umfang
• 10 Wochen (Gesamtdauer)
• 245 Unterrichtseinheiten im virtuellen Klassenzimmer
• 16 Unterrichtseinheiten in Präsenz
• Inkl. 2 Wochen Praktikum