Inhalt
Ziel
Stabilisierung der Beschäftigung
Mit Aufnahme einer Beschäftigung oder ggf. Ausbildung ist die erste Phase im Betrieb von besonderer Bedeutung. Die Phase des Einstiegs legt den Grundstein für ein gefestigtes Beschäftigungsverhältnis und damit einer guten Zusammenarbeit zwischen neuem Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Treten hier Konflikte, Krisen, Enttäuschungen, Über- oder Unterforderung etc. auf, ist es oft schwierig, diese Situationen derart zu lösen und aufzufangen, dass eine Zusammenarbeit bzw. das Beschäftigungsverhältnis unbeschadet fortgeführt werden kann.
Insbesondere Bewerber mit einer geringen Frustrationstoleranz und Selbstsicherheit und einer langen Arbeitslosigkeit wählen in diesen Situationen den Weg des geringsten Widerstands und bleiben dem betrieblichen Alltag fern oder kündigen überstürzt den erst kürzlich eingegangenen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag.
Umfang
80UE in 6 Monaten
Zugangsvoraussetzungen
anstehendes oder bestehendes Beschäftigungsverhältnis
Beratung:
Sebastian Jesse
Telefon: +49 (0)40 325887 - 50
Fax: +49 (0)40 325887 - 70