Inhalt
Inhalte
- Lern- und Arbeitsmethodik
- BWL und rechtliche Grundlagen
- Unternehmensführung/ -steuerung
- Volkswirtschaftslehre
- Personalarbeit organisieren und durchführen
- Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
- Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
- Personal- und Organisationsentwicklung steuern
- Prüfungsvorbereitung schriftliche Prüfung
- Prüfungsvorbereitung mündliche Prüfung
Abschluss IHK-Abschluss, AdA-Schein (IHK) (optional), Trägerzertifikat
Voraussetzungen
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
- Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen der §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
- Die nachzuweisende Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zur Personalwirtschaft, Personalberatung oder Personal- und Organisationsentwicklung aufweisen.
- Deutsch in Wort und Schrift.
- Persönliches Eignungsgespräch im Rahmen der Fachberatung.
Ausnahmen sind in Absprache mit CPI und dem jeweiligen Kostenträger, zum Beispiel der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.