Inhalt
Hintergrund:
Die Anforderungen an Kraftfahrer* im Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Das bedeutet u.a., dass alle Personen, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE nach dem 10.09.2009 erwerben werden und die diese gewerblich für die Güterbeförderung nutzen wollen, eine zusätzliche Grundqualifikation absolvieren müssen. Das gilt für alle ab dem 18. Lebensjahr für eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 oder C1E und ab dem 21. Lebensjahr für eine Fahrererlaubnis der Klassen C oder CE. Die erforderlichen Kenntnisse können im Rahmen einer sog. beschleunigten Grundqualifikation (Unterrichtsteilnahme und Prüfung, wobei der Besitz einer Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist) erworben werden.
Rechtliche Grundlagen:
Richtlinie 2003/59/EG, Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer/innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV), Gemeinsame Richtlinien der Industrie- und Handelskammern.
Zielgruppe:
Arbeitssuchende, die als Kraftfahrer * im Bereich des Güterverkehrs eine berufliche Zukunft anstreben.
Voraussetzungen:
Grundsätzlich wird keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Kenntnisse aus der Führerscheinausbildung sollte jedoch vorhanden sein. Die beschleunigte Grundqualifikation im Güterverkehr darf ab dem 18. Lebensjahr (C1, C1E) bzw. erst ab dem 21. Lebensjahr (C, CE) absolviert werden. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung.
Inhalte:
Basiswissen Lkw/Bus
- Nutfahrzeugtechnik
- Arbeitsrecht und -sicherheit
- Gesundheitsschutz
Spezialwissen Lkw
- Güterbeförderung
- Güterkraftverkehrsmarkt
Perfektionsfahrten
(optional zzgl. Prüfungsvorbereitung
Abschluss (intern. Bezeichnung):
Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zum Nachweis der Unterrichtsteilnahme; IHK-Prüfungszeugnis 'Beschleunigte Grundqualifikation'
Allgemeine Regelungen:
Richtlinie 2003/59/EG, Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer/innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV), Gemeinsame Richtlinien der Industrie- und Handelskammern. Für beruflich tätige Kraftfahrer* besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren.
Ansprechpartnerin
Sylvia Effenberger
Telefon: +49.40.534393-33
Telefax: +49.40.534393-39
E-Mail: hamburg.akademie@dekra.com