Inhalt
Hintergrund:
Die Anforderungen an Kraftfahrer* im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist.
Das bedeutet u.a., dass alle Personen, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE, die sie nach dem 10.09.2008 erworben haben und diese gewerblich für die Personenbeförderung nutzen wollen, eine zusätzliche Grundqualifikation absolvieren müssen. Ab dem 21. Lebensjahr kann der Nachweis im Rahmen einer sog. beschleunigten Grundqualifikation (Unterrichtsteilnahme und Prüfung, wobei der Besitz einer Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist) erbracht werden.
Rechtliche Grundlagen:
Richtlinie 2003/59/EG, Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG),
Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV), Gemeinsame Richtlinien der Industrie- und Handelskammern.
Zielgruppe:
Arbeitssuchende, die als Kraftfahrer * im Bereich des Personenverkehrs eine berufliche Zukunft anstreben.
Voraussetzungen:
Grundsätzlich wird keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Kenntnisse aus der Führerscheinausbildung sollte jedoch vorhanden sein.
Beachten Sie, dass die untere Altersgrenze für den Einsatz von Fahrern* im Personenverkehr grundsätzlich das 23. Lebensjahr ist.
Lediglich im Linienverkehr bis 50 km ist die untere Altersgrenze das 21. Lebensjahr.
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung.
Inhalte:
- Basiswissen Lkw/Bus
- Nutfahrzeugtechnik
- Arbeitsrecht und -sicherheit
- Gesundheitsschutz
- Spezialwissen Bus
- Personenbeförderung
- Personenverkehrsmarkt
- Perfektionsfahrten
- (optional zzgl. Prüfungsvorbereitung)
Abschluss (intern. Bezeichnung):
Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zum Nachweis der Unterrichtsteilnahme
Gültigkeit:
Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren.
Ansprechpartnerin:
Sylvia Effenberger
Telefon: 040.534393-33
Fax: 040.534393-39
E-Mail-Adresse: hamburg.akademie@dekra.com