Inhalt
Maßnahmeinhalte
In diesem Kurs erwirbst du das nötige Praxiswissen für eine angemessene und zielorientierte Kommunikation. Du lernst Gesprächs- und Verhandlungstechniken sowie Methoden zur Konfliktlösung kennen und anzuwenden, um auch in schwierigen Situationen den Projekt- bzw. Unternehmenserfolg sicherzustellen.
Schwerpunkte
Kommunikation
• Modelle der Kommunikation
• Umgang mit Emotionen in der Kommunikation
• Selbstsicher kommunizieren
• Nähe schaffen, Gesprächsblockaden lösen
• Grenzen erkennen, kommunizieren und verteidigen
• Argumentationen und Diskussionen
• Fragetechniken
• Manipulationstechniken
Konfliktmanagment
• Kommunikationsstörungen verstehen und vermeiden
• Konflikte
• gewaltfreie Kommunikation
• gekonnt kontern
• Konfliktgespräche
• Gespräche lenken, Konfliktsituationen meistern
• Lösungsorientiert kommunizieren
• Konfliktmanagement: Umgang mit Störungen und Aggressionen
Zielgruppe
• Arbeitsuchende Fach- und Führungskräfte, die ihre Kommunikations- und Konfliktlösungsfähigkeiten erweitern möchten
• Quer- und Wiedereinsteigende, sich rehabilitierende Personen sowie Hochschulabgänger:innen mit oder ohne Abschluss, die sich mit gefragten kommunikativen Kompetenzen auf ihren beruflichen (Wieder-)Einstieg vorbereiten möchten
Voraussetzungen
• Grundlegende PC-Anwenderkenntnisse
• Deutsch in Wort und Schrift
• Teilnahme an einem unverbindlichen Beratungsgespräch
Abschluss
Trägerinterner Abschluss: GFN-Zertifikat
Förderung
Bei Erfüllen der persönlichen Voraussetzungen kann diese Weiterbildung über Bildungsgutschein oder Aktivierungsgutschein nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III, durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter oder durch Rentenversicherungsträger gefördert werden.
Maßnahmenummer 123/8012/2022
- Förderungsart
- Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe) i
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i - Unterrichtsart
- Web-Seminar
- Sonstiges Merkmal
- AVGS-Gruppenmaßnahme (gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) i
AVGS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung Verringerung o. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen