Inhalt
Zielgruppe
(Berufs-)Kraftfahrer (m/w/d), die ihre ADR Bescheinigung / ADR-Card verlängern möchten
Hintergrund
Fahrzeugführer (m/w/d) benötigen für die Beförderung von Gefahrgut eine gültige
ADR-Card. Für eine Verlängerung ist die rechtzeitige Auffrischungsschulung Pflicht. Die DEKRA Akademie frischt Ihre Kenntnisse im sachgemäßen Umgang mit den gültigen Vorschriften und die praktische Umsetzung für eine sichere Gefahrgutbeförderung auf, um Bußgelder zu vermeiden.
Rechtliche / normative Grundlagen
8.2.2.5 ADR
Inhalte
Die Inhalte entsprechen denen der Erstschulung mit Schwerpunkt auf aktuellen Änderungen und Neuerungen:
Theorie (8 UE):
- Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung (theoretischer Teil)
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Praxis (4 UE):
- Durchführung der Beförderung (praktischer Teil)
Prüfung (30 min):
- schriftliche IHK Prüfung: Findet am Abschlusstag statt
Voraussetzungen
- gültige ADR-Schulungsbescheinigung
- Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
- gültige Fahrerlaubnis
Abschluss
- ADR-Card (Verlängerung) durch die zuständige Industrie- und Handelskammer
- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit
5 Jahre
Hinweise
- Eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung am Prüfungstag ist notwendig
- Die standortbezogene Prüfungsgebühr (IHK) wird mit den Seminargebühren in Rechnung gestellt
- Wir sind zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV
Ansprechperson
Sylvia Effenberger
Telefon: +49.40.534393-33
Telefax: +49.40.534393-39
E-Mail: hamburg.akademie@dekra.com