Inhalt
Die Ausbildung zum Fahrlehrer Klasse BE besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und dauert insgesamt 13 Monate in Vollzeit.
Vollzeitlehrgang: 8 Monate
Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule: 4 Monate
Prüfungsvorbereitung und Prüfungen*: 1 Monat
Aufteilung in drei Teilprüfungen:
- Teilprüfung "fahrpraktische Prüfung"
- Teilprüfung "Fachkundeprüfung" bestehend aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil
- Teilprüfung "Lehrprobe" bestehend aus einem theoretischen und praktischen Prüfungsteil.
Inhalte: Folgende Kompetenzbereiche werden in der Fahrlehrerausbildung unterrichtet:
- Verkehrsverhalten 300 Stunden**
- Recht 100 Stunden**
- Fahrzeugtechnik 125 Stunden**
- Unterrichten, Ausbildung und Weiterbilden 315 Stunden**
- Erziehen 100 Stunden**
- Beurteilen 110 Stunden**
- Reflexion 56 Stunden**
- zzgl. Praxis 40 Stunden**
Gesamt: 1256 Stunden**
- je 45 Minuten
Voraussetzungen:
- gesetzliche Voraussetzungen des §2 Fahrlehrergesetz (FahrlG)
- Mindestalter 21 Jahre zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrlehrererlaubnis
- körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit, ärztliches Attest, Auszug aus dem Fahreignungsregister und Führungszeugnis
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder Abitur/Fachabitur
- Sprachkenntnisse Deutsch in Wort und Schrift (C1)
- Vorbesitz Fahrerlaubnis B seit mindestens 3 Jahren, Fahrerlaubnis BE kann während des Lehrgangs absolviert werden