Inhalt
Zielgruppe: Arbeitsuchende Geflüchtete oder Migranten.
Aufgrund von Sprachbarrieren, kulturellen Unterschieden bei der Suche und Aufnahme von Arbeit, fehlenden Branchenkenntnissen und unzureichenden Erfahrungen mit der deutschen Bürokratie ist diese Zielgruppe in besonderem Maße auf eine Unterstützung bei der Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt angewiesen. Sie bedarf eines individuellen Coachings, um eigene Ressourcen bei der Arbeitsplatzsuche zu aktivieren, Bewerbungen strukturiert zu kanalisieren, betriebliche Erprobungen erfolgreich zu meistern und sich im Arbeitsalltag zu stabilisieren.
Lernziel:
Die Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung verfolgt die Ziele:
- Unterstützung im Bewerbungs- und Aktivierungsprozess (Integrationsberatung) und
- nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
Die Eigenbemühungen der Teilnehmer sollen gefordert und gefördert werden sowie ein Beitrag zur Stärkung ihrer Eigeninitiative erreicht werden. Hierbei steht die individuelle Arbeit mit jedem Teilnehmer im Vordergrund.
Im Rahmen von Einzelcoachings findet eine Eins-zu-eins Betreuung von Coach und Teilnehmenden statt, damit eine individuelle Arbeit mit und an dem Kunden gewährleistet ist. Diese Vorgehensweise unterstützt zudem effektiv den Vermittlungsprozess in den Arbeitsmarkt. In intensiver und produktiver Zusammenarbeit entwickeln Coach und Kunde gemeinsam eine individuelle realistische Berufsperspektive, mit der wir jeden Kunden auf dem Weg in Beschäftigung auf den ersten Arbeitsmarkt optimal unterstützen.
Der Einstieg kann laufend erfolgen. Das Coaching ist in drei Phasen unterteilt. Zwischen Phase 2 und 3 erfolgt in der Regel eine betriebliche Erprobung.
Das Coaching findet in Hammerbrook (Hammerbrookstr. 90) statt, kann aber ggf. auch in Wandsbek und Schwarzenbek durchgeführt werden.
- Förderungsart
- Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe) i
- Zielgruppe
- Migranten/-innen (Teilnehmende)
Flüchtlinge (Teilnehmende) - Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- AVGS-Einzelmaßnahme (gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) i
AVGS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung Verringerung o. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen