Inhalt
Sie befinden sich neu im Job und fühlen sich noch nicht ganz sicher angekommen? Dieses Coaching hilft Ihnen dabei, Ihren aktuellen Job für die Zukunft zu sichern.
Der Einstieg in die Arbeitswelt erfordert von neuen Kollegen ein besonderes Maß an Einfühlung und Kommunikation. Sie sehen sich nicht nur mit den fachlichen Anforderungen konfrontiert, sondern auch mit den Erwartungen Ihrer Vorgesetzten und Kollegen.
In dieser Phase erhalten Sie für die Dauer von bis zu 6 Monaten ein Coaching in Form von regelmäßig vereinbarten Beratungs- und Feedbackgesprächen.
Abschluss:
Zertifikat
Inhalte:
Das Coaching ist eine individuell ausgerichtete Dienstleistung.
Es basiert einerseits auf dem kontinuierlichen Beobachten auftretender Problemlagen und daraus resultierender Gefährdungspotenziale, sowie andererseits auf Ihren Stärken/Kompetenzen, auf denen der Coachingprozess aufbauen kann.
Problemlagen können sein:
- persönliche Problematiken wie z.B. prekäre Wohnsituation, Schulden
- gesundheitliche Beeinträchtigungen (z.B. eingeschränkte körperliche und psychische Belastbarkeit, Sucht unzureichend ausgeprägte - schulische Basiskompetenzen (insbesondere Sprachkompetenz)
- unzureichend ausgeprägte Schlüsselkompetenzen
- Pflichten gegenüber Familienangehörigen, u. a. die Organisation der Kinderbetreuung
Methoden:
Der Lehrgang findet in Form von persönlichem Einzelcoaching statt.
Voraussetzungen/Zielgruppe:
Leistungsberechtigte (Arbeitsförderung SGB II), die aus der Arbeitslosigkeit oder einer Maßnahme der Arbeitsförderung erfolgreich in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gegangen sind.
Fördermöglichkeiten:
Eine Übernahme der Kosten durch die nachstehend aufgeführten Kostenträger ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen möglich:
- Bundesagentur für Arbeit
- Jobcenter
Besonderheiten:
- Das neue Wissen wenden Sie sofort an.
- barrierefreier Standort
- Nutzung des Internets auch außerhalb der Kurszeiten
- 24/7 erreichbare Lernplattform mit weiteren Lerninhalten
- kostenfreier Office365 Zugang
Durchführungsdauer:
Auch mit max. 3 Monate Laufzeit möglich.
AVGS-Zulassung
§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III; Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme