Inhalt
Inhalte:
Fachrichtungsübergreifender Basisqualifikationsteil
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifischer Qualifikationsteil
Technik
- Verarbeitungstechnik (Wahlpflichtfach)
- Betriebstechnik
- Werkstoffe
- Produktionsprozesse
Organisation
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Führung und Personal
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Voraussetzungen für die Zulassung:
An der Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" darf teilnehmen, wer Folgendes nachweist:
1.Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik, oder
2.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3.Eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
1.Das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachübergreifende Basisqualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurück liegt und
2.In den in oben genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Bei Vollzeitveranstaltungen muss ein Jahr Berufspraxis bereits bei Lehrgangsbeginn nachgewiesen werden.
Die Ausbildereignungsprüfung (AdA) ist Zulassungsvoraussetzung der Prüfung und muss vor der letzten Prüfungsleistung nachgewiesen werden. Die Eckert Schulen bieten die separate Ausbildereignungsprüfung (AdA) auch zeitlich angepasst während der Weiterbildung zum Industriemeister an.