Inhalt
Inhalte:
Fachrichtungsübergreifender Basisqualifikationsteil
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifischer Qualifikationsteil
Technik
- Verfahrenstechnik und Anlagentechnik
- Chemische Prozesse und Verfahren
- Prozessleittechnik
Führung, Organisation und Kommunikation
- Personalführung und -entwicklung
- Betriebliches Kostenwesen
- Verantwortliches Handeln im Betrieb (Responsible Care)
- Qualitätsmanagement
- Information und Kommunikation
Spezialisierungsgebiet
- Technologie
Voraussetzungen für die Zulassung:
An der Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" darf teilnehmen, wer Folgendes nachweist:
1.Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder
2.Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3.Eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
1.Das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachübergreifende Basisqualifikationen" und
2.In den in oben genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
Bei Vollzeitveranstaltungen muss ein Jahr Berufspraxis bereits bei Lehrgangsbeginn nachgewiesen werden.
Die Ausbildereignungsprüfung (AdA) ist Zulassungsvoraussetzung der Prüfung und muss vor der letzten Prüfungsleistung nachgewiesen werden. Die Eckert Schulen bieten die separate Ausbildereignungsprüfung (AdA) auch zeitlich angepasst während der Weiterbildung zum Industriemeister an.