Inhalt
Inhalt
Grundlegende Qualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handel
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifischer Qualifikationsteil
Handlungsbereich "Logistikprozesse"
- Logistikkonzepte
- Leistungserstellung
- Prozesssteuerung und -optimierung
– Handlungsbereich "Betriebliche Organisation und Kostenwesen"
- Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Qualitätsmanagement
Handlungsbereich "Führung und Personal"
- Personalführung
- Personalentwicklung
Voraussetzungen für die Zulassung:
- Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- 1.Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf,aus dem Bereich Logistik oder
- 2.Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- 3.Eine mindestens vierjährige Berufspraxis
- Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- 1.das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- 2.im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und im Fall des Absatzes 1 Nummer 2 insgesamt mindestens zwei Jahre Berufspraxis.
- Bei Vollzeitveranstaltungen muss ein Jahr Berufspraxis bereits bei Lehrgangsbeginn nachgewiesen werden.
Die Ausbildereignungsprüfung (AdA) ist Zulassungsvoraussetzung der Prüfung und muss vor der letzten Prüfungsleistung nachgewiesen werden.