Inhalt
In den ersten beiden Ausbildungsjahren wird für alle Berufsgruppen ein gemeinsamer Berufsschulunterricht durchgeführt.
Im dritten Ausbildungsjahr muss sich der/die Teilnehmer/in entscheiden, ob er/sie den Abschluss Pflegefachmann/-frau, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege erlernen möchte.
Für alle Teilnehmer/innen sind neben dem eigenen Praxisort, alle Facheinsätze (ambulant, stationär, Krankenhaus, Kinderkrankenhaus, psychiatrisch) Pflicht.
Die Ausbildung kann sowohl im Rahmen einer Erstausbildung, als auch einer Umschulungsmaßnahme absolviert werden.
Der Unterricht findet in der Schule statt, die praktische Ausbildung in dem Praktikumsbetrieb im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung (durch einen Praxisanleiter).
Voraussetzungen:
- Mittlerer Schulabschluss/Realschulabschluss/Mittlere Reife oder
- ein allgemeinbildender Schulabschluss nach Klasse 10 (z.B. erweiterter Hauptschulabschluss/Erster allgemeinbildender Schulabschluss).
- Gesundheitliche Eignung
- Sichere Kenntnisse der deutschen Sprache