Inhalt
Betreuungsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen - Basiskurs
- Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an die Kommunikation und den Umgang mit Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
- Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen und somatische Erkrankungen sowie deren Behandlungsmöglichkeiten
- Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation
- Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten zur Beurteilung der wechselseitigen Abhängigkeiten von Pflege und Betreuung
- Verhalten beim Auftreten eines Notfalls
Betreuungsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen - Aufbaukurs
- Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen
- Konzepte zur Identitätssicherung
- Geragogische Konzepte zum Orientierungs-, Gedächtnis- und Konzentrationstraining
- Recht
- Hauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
- Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder mit Demenzerkrankungen
- Aktivitäten für alte Menschen gestalten
- Bewegung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
- Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten
Prüfung nach §§ 43b/53c SGB XI
- durch die 1. Vorsitzende des Alzheimer Angehörigen-Initiative e.V. und Fachdozent
- Erste-Hilfe-Bescheinigung durch Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Die Weiterbildung folgt der Richtlinien nach §§ 43b/53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23. November 2016.
Dauer
5 Wochen (200 U-Std.) zzgl. 2 Wochen Praktikum (80 U-Std.)
Maßnahme nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (AVGS 01)
- Zertifikat
- Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i
- Förderungsart
- Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- AVGS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung Verringerung o. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
AVGS-Gruppenmaßnahme (gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) i