Logo: Behörde für Schule und Berufsbildung
Bildungsgutschein & AVGS Hamburg
Zur Anbieter-Übersicht
Suchwörter mit Komma trennen, z.B.: Gesundheit, Umschulung
Illustration: Matrose mit Tools

Weiterbildungstelefon
Tel. 040/280 846 66

kostenfrei und neutral

Mo.-Do. 10:00-18:00 Uhr, Fr. 9:00-17:00 Uhr

Alles rund um den Bildungsgutschein...

Sind Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht? In diesem Portal finden Sie Weiterbildungsmaßnahmen, die mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert werden. Mehr...

Weiterbildungstelefon
Tel. 040/280 846 66

kostenfrei und neutral

Mo.-Do. 10:00-18:00 Uhr, Fr. 9:00-17:00 Uhr

« Zurück

Lösungsorienierte Beratung

ARINET GmbH Arbeits-Integrations-Netzwerk, Schauenburgerstraße 6, 20095 Hamburg

Inhalt

Ziel der Beratungen ist die Vorbereitung des erfolgreichen Wiedereinstiegs ins Erwerbsleben. In 18 Einzelberatungen arbeiten Sie mit Ihrem Coach an der Entwicklung Ihrer persönlichen beruflichen Perspektive.

Inhalte der Beratungen sind:

  • Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen Situation
  • Herausarbeiten der Themen, die bearbeitet werden müssen, um Vermittlungshemmnisse abzubauen
  • Klären der erforderlichen Schritte und Recherche von Unterstützungsangeboten
  • Erarbeiten eines individuellen Bewerbungskonzepts und erste Schritte
  • Gesundheitsorientierte Themen
  • Unterstützung bei individuellen Problemen

Das Angebot richtet sich insbesondere an langzeitarbeitslose Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen.
Die Beratungstermine werden individuell vereinbart; es finden 2 Coachings pro Woche statt, in der Regel 45 Minuten pro Termin.

Ziel der Maßnahme:
Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III)
(MN: 123/6578/21)

Weitere Infos vom Anbieter

Förderungsart
Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe) i
Zielgruppe
Menschen mit Behinderung (Teilnehmende)
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen (Teilnehmende)
Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
AVGS-Einzelmaßnahme (gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) i
AVGS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung Verringerung o. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen