Logo: Behörde für Schule und Berufsbildung
Bildungsgutschein & AVGS Hamburg
Zur Anbieter-Übersicht
Suchwörter mit Komma trennen, z.B.: Gesundheit, Umschulung
Illustration: Matrose mit Tools

Weiterbildungstelefon
Tel. 040/280 846 66

kostenfrei und neutral

Mo.-Do. 10:00-18:00 Uhr, Fr. 9:00-17:00 Uhr

Alles rund um den Bildungsgutschein...

Sind Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht? In diesem Portal finden Sie Weiterbildungsmaßnahmen, die mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert werden. Mehr...

Weiterbildungstelefon
Tel. 040/280 846 66

kostenfrei und neutral

Mo.-Do. 10:00-18:00 Uhr, Fr. 9:00-17:00 Uhr

« Zurück

Beratungsstelle: zwei P PLAN:PERSONAL [Beratung]

Über den Anbieter

Beratung zu allen Fragen rund um das Thema "Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS"

Zielgruppen

Angestellte können eine Förderung erhalten, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Sie sind in Hamburg wohnhaft und/oder in einem Hamburger Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten tätig,
  • Sie sind mindestens 15 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt,
  • Sie haben einen Ausbildungsabschluss oder gelten als geringqualifiziert. Personen mit höherem Bildungsabschluss wie Meister, Studium oder Promotion können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Selbstständige können eine Förderung erhalten, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Sie sind in Hamburg wohnhaft und unternehmerisch tätig,
  • Sie versteuern Ihr Einkommen und Ihre Umsätze in Hamburg,
  • Sie haben Ihre Existenzgründung abgeschlossen,
  • Sie üben Ihre selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb aus.

Erhöhte Fördersätze oder Sonderprogramme für:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Soloselbstständige, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter erhalten,
  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Hamburger Handwerk,
  • Personen aus der Kreativbranche in Kooperation mit der Hamburg Kreativ Gesellschaft.
  • Eine Förderung für geringfügig Beschäftigte (Minijob) kann unter bestimmten Voraussetzungen geprüft werden.

Wer ist ausgeschlossen?

Das Förderangebot gilt nicht für Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes oder von Unternehmen der öffentlichen Hand.

Beratungszeiten:

Mo, Di, Do: 9-12 Uhr & 13-16 Uhr
Fr: 9-12 Uhr

Angebot

  Beratung