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Wer im sozialpädagogischen Berufsfeld tätig ist, aber keine einschlägige Ausbildung dafür hat, kann bei Erfüllung bestimmter Zulassungsvoraussetzungen eine sogenannte Externenprüfung zum Erwerb des staatlichen Berufsabschusses als „Erzieher/in“ oder „Sozialassistent/in / Sozialpädagogische/r Assistent/in / Sozialpädagogische Assistent“ absolvieren.
Die Vorbereitung darauf kann berufsbegleitend z.B. durch die Teilnahme an einem unserer Lehrgänge erfolgen. In unseren seit 1994 erprobten Lehrgängen unterstützen wir Ihre Vorbereitung auf diese Prüfung. Ergänzend müssen Sie Zeit für Arbeitsgruppenstunden und individuelles Lernen einplanen. Wir unterrichten – in sehr unterschiedlichem Maße – in fast allen Bereichen, die in der staatlichen Prüfung gefordert werden.
Die Teilnahmevoraussetzung entnehmen Sie bitte unseren Infoheften zum Lehrgang, die wir wegen der unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Bundesländern in länderspezifischer Form vorliegen haben.
Die Zulassungsvoraussetzungen in Hamburg in Kurzform:
Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in
- Realschulabschluss mit Durchschnittsnote von mindestens 3,5 oder Versetzung in die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe (die Zulassungsbehörde kann auch eine andere Vorbildung als gleichwertig anerkennen)
- Qualifizierte angeleitete Berufstätigkeit in einer Einrichtung der Kindestagesbetreuung im Umfang von mindestens 32 Wochen
- Nachweis, sich in geeigneter Form vorbereitet zu haben und die Gewähr dafür zu bieten in gleicher Weise qualifiziert zu sein, als wenn man zur staatlichen Schule gegangen wäre (diese Voraussetzung gilt in ähnlicher Formulierung für alle Externenprüfungen in allen Bundesländern.)
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
- Realschulabschluss und
- eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule oder
- Realschulabschluss und mindestens drei Jahre einschlägiger beruflicher Tätigkeit oder
- (in begründeten Fällen) einen mittleren Bildungsabschluss und vier Jahre Berufstätigkeit oder
- (in begründeten Fällen) die Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife erworben hat und und in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein einjähriges Praktikum absolviert hat oder in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein Jahr berufstätig war.
- 6 bzw. 4.5 Jahre sozialpädagogischer Berufspraxis („die Berufstätigkeit muss eine selbständige Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben in zwei unterschiedlichen Arbeitsfeldern umfassen")
[Hinweis itb: gemäß uns vorliegenden Infoblättern der Zulassungsbehörde werden 6 Jahre einschlägiger Tätigkeit gefordert. Dem entgegen steht allerdings eine Stellungnahme der zuständigen Bildungssenatorin, die sich auf Regelungen gemäß Berufsbildungsgesetz bezieht, die „nur“ 4,5 Jahre vorsehen].
Bei einem Berufsabschluss im sozialpädagogischen Berufsfeld – z.B. als Sozialpädagogische/r Assistent/in bzw. Sozialassistent/in müssen „lediglich“ 3 Jahre einschlägiger Tätigkeit nachgewiesen werden.
- Nachweis, sich in geeigneter Form vorbereitet zu haben und die Gewähr dafür zu bieten in gleicher Weise qualifiziert zu sein, als wenn man zur staatlichen Schule gegangen wäre (diese Voraussetzung gilt in ähnlicher Formulierung für alle Externenprüfungen in allen Bundesländern.)
- Abschluss
- Assistent/in - Sozialpädagogische/r Assistent/in (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i
Erzieher/in (Fachschule, staatl., PrüfO Landesrecht) i - Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Abschlussart
- Externenprüfung (Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen) i