Inhalt
„Geprüfte Handelsfachwirte“ sind als berufserfahrene Branchenspezialisten darauf vorbereitet, die erforderlichen Veränderungsprozesse zu verwirklichen. So kennen Handelsfachwirte Beschaffungs- und Absatzmärkte und verstehen es, durch gezielten Mitarbeitereinsatz, Sortimentsbildung und Warenpräsentation den Verkauf zu fördern bzw. neuen Gegebenheiten anzupassen. Sie überwachen darüber hinaus die Wirtschaftlichkeit und nutzen Erfolgskontrollen als betriebliches Steuerungsinstrument. Ihre Aufgaben liegen also überwiegend im organisatorischen-dispositiven Bereich, wo sie aufgrund ihres fundierten Fachwissens und ihrer praktischen Erfahrung gute Entwicklungsperspektiven besitzen.
Die Fortbildung "Geprüfte/r Handelsfachwirt/in" vermittelt aufstiegsorientierten Kaufleuten aus dem Einzel-, Groß- und Außenhandel das nötige Wissen, um in der Prüfung der Handelskammer erfolgreich zu bestehen. Grundlage des Lehrgangs ist die ab 01.01.2015 in Kraft getretene neue Prüfungsordnung.
Inhalte u.a.:
1. Unternehmensführung und Steuerung
2. Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
3. Handelsmarketing
4. Beschaffung und Logistik
5. Vertriebssteuerung
Beachten Sie bitte, dass wir in unserem Lehrgang ausschließlich den Schwerpunkt „Vertriebssteuerung“anbieten.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/zur Verkäufer/in oder in einem anderen anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/ zur Fachlageristen/Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im Handel erworben worden sein.
Extra-Hinweise:
Der Antrag auf Prüfungszulassung sollte vor Lehrgangsbeginn bei der Handelskammer Hamburg gestellt werden.