Inhalt
Qualifizierung gemäß den Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer (VdS)
Ziel: Die Lehrgangsteilnehmer/innen sollen in die Lage versetzt werden, die Tätigkeiten einer Interventionskraft VdS gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen und VdS-Richtlinien übernehmen zu können.
Inhalte:
- Durchführung der Alarmvorprüfung und der Alarmverfolgung am oder im überwachten Objekt
- Einleiten schadensbegrenzender und objektsichernder Maßnahmen vor Ort
- Scharf- / Unscharfschaltung der EMA
- Zusammenarbeit mit Polizei und anderen Behörden am Einsatzort
- sichere Objekt-Schlüsselhandhabung im Rahmen der Alarmverfolgung
Abschluss: Prüfung Interventionskraft VdS
(Interne Prüfung durch Protektor nach VdS Richtlinie 2868)
Zielgruppe: Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit in der privaten Sicherheitswirtschaft als Interventionskraft (Alarmverfolger) in einer nach VdS- Richtlinien zertifizierten Notrufserviceleitstelle eingesetzt werden sollen oder sich um eine derartige Tätigkeit bewerben wollen und die hierfür notwendige Qualifizierung nachweisen müssen.
Voraussetzungen: Führungszeugnis ohne Eintrag, Alter mindestens 18 Jahre, einwandfreies Deutsch in Wort und Schrift.
Förderung: Deutsche Rentenversicherung (DRV) nach SGB VI / IX, BFD Bundeswehr nach SVG § 5, Berufsgenossenschaften, Firmenkunden und Privatpersonen
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Interventionskraft [privatrechtlich]