Inhalt
Führer* kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge mit Gefahrgütern müssen eine gültige ADR-Karte besitzen. Nur die Absolvierung eines ADR-Basiskurses und die bestandene IHK-Prüfung berechtigt zur Durchführung solcher Transporte für Stück- und Schüttgüter.
Für die Beförderung kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge der Klassen 1, 7 und Tank sind zusätzliche Aufbaukurse erforderlich.
Extra-Hinweise
ADR-Karten haben eine Gültigkeit von 5 Jahren und können vor Ablauf durch Absolvierung einer Auffrischungsschulung um weitere 5 Jahre verlängert werden.