Inhalt
Jeder Inhaber einer ADR-Bescheinigung ist verpflichtet, spätestens nach 5 Jahren eine Fortbildung zu besuchen.
Hierdurch werden auch alle Zusatz-Qualifikationen (Tank, Kl. 1, Kl. 7) verlängert.
Voraussetzungen zur Teilnahme ist ein gültiger ADR- Schein.