Inhalt
Zukünftig entfällt für Fahrlehrer die kein Beschäftigungsverhältnis eingetragen haben die 4-jährige Fortbildungspflicht. Sollten Sie wieder ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, müssen Sie vorab eine Fortbildung besuchen. Im Zweifel setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Behörde zwecks Klärung Ihrer Fortbildungsfrist in Verbindung.
Wir bieten Ihnen an diesen 3 Tagen ein abwechslungsreiches und interessantes Programm mit aktuellen fahrlehrer- und fahrschulspezifischen Themen. Fragen Sie auch nach unseren 1-tages Veranstaltungen mit dem Thema Ihrer Wahl sowie zum Beispiel „PC-Professional“ oder dem „Fahrschulmanager“.
Inhalte:
- Drogen und Alkohol im Fahrerlaubnisrecht
- Betriebswirtschaftliche Aspekte
- Unterrichtsgestaltung
- Gehirngerechte Kommunikation
- Stressfreies, motiviertes Lehren und Lernen in der Fahrschule
- Änderungen vorbehalten
- Zertifikat
- Fahrlehrerfortbildung (nach §33a, FahrlG)
- Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht