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Ergänzungslehrgang Klasse A (Motorrad)
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse A (Motorrad) dauert einen Monat. Als Fahrlehrer der Klasse A sind Sie berechtigt Mofa und die Klassen AM, A1 und A auszubilden.
Der Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse A wichtige Voraussetzung für einige Zusatzqualifizierungen (Seminarleiter ASF, ASP und FSF). Das FahrlG fordert für die Erteilung folgende Voraussetzungen:
- Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
- Besitz Fahrerlaubnis Klasse A
- 1-monatiger Vollzeitlehrgang an einer Fahrlehrerausbildungsstätte
- Bestehen der 3 Prüfungsteile
- ausreichend Fahrpraxis (2 Jahre) in der Klasse A
Inhalt und Umfang der Fahrlehrerausbildung richten sich nach einem gesetzlichen Rahmenlehrplan, der die zu unterrichtenden Sachgebiete sowie die jeweilige Anzahl der dafür aufzuwendenden Stunden vorgibt. Die Ausbildung für die Klasse A umfasst mindestens 160 Stunden mit folgenden Ausbildungsinhalten:
- Verkehrspädagogik und Didaktik, praktische Unterrichtsübungen,
- Verkehrsverhaltenslehre und Gefahrenlehre,
- Verkehrsrecht,
- Fahrlehrerrecht, Ausbildungs-und Prüfungsvorschriften,
- Fahrzeugtechnik,
- Sicheres und gewandtes Führen von Krafträdern.
Berufszugangsvoraussetzungen: Die Ausbildung von Fahrschülern liegt in Deutschland ausschließlich in den Händen von professionellen Fahrlehrern. Die Anforderungen an Fahrlehreranwärter sind entsprechend hoch. Sie müssen
- mindestens 22 Jahre alt sein,
- geistig, körperlich und fachlich geeignet sein,
- persönlich zuverlässig sein (keine Vorstrafen),
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung nachweisen,
- ausreichend Fahrpraxis in der Klasse besitzen, für die sie eine Fahrlehrerlaubnis beantragen.
Dies sind Idealvoraussetzungen, sollten Sie einige Punkte nicht erfüllen dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir finden eine Lösung für Sie. Die Ausbildung hat an einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte stattzufinden. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss durch die Fachkundeprüfung und durch die abschließende pädagogische Prüfung - nach vorausgegengenem 2. Ausbildungsphase erbracht werden.
Die Lehrgangskosten können von der Agentur für Arbeit übernommen werden.
AZWV-Nr. 31M1106091/1 (21)