Inhalt
Inhalte/Ziel
Die Aufstiegsfortbildung bereitet dich auf die schriftlichen und mündlichen IHK-Prüfungen in den grundlegenden- und handlungsbezogenen Qualifikationen vor. Mit dem Nachweis Geprüfte Logistikmeister:in" kannst du spannende Aufgaben in verschiedenen Bereichen der Logistik eines Unternehmens wahrnehmen. Mit dieser Weiterbildung kannst du:
Zielgruppe
Die Aufstiegsfortbildung zur geprüften Logistikmeister:in (IHK) richtet sich insbesondere an Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder sonstigen Ausbildungsberuf. Wenn du deine Fachkompetenz einbringen willst, um einen vollständigen und bereichsübergreifenden Geschäftsprozess der Logistik eigenverantwortlich mitzugestalten sowie mehr Verantwortung übernehmen möchtest, dann ist diese zukunftsorientierte, branchenübergreifende Aufstiegsqualifikation genau das Richtige für dich.
Voraussetzungen
Koordination und Verantwortung mit LeidenschaftDu besitzt Köpfchen, Weitblick, wirtschaftliches Geschick und Erfahrungen in der Logistik, hast eine Ausbildung in dem Bereich oder bist Quereinsteiger? Wir geben dir das notwendige Wissen an die Hand, um als Logistikmeister:in schneller an dein Ziel zu gelangen.Du bist zur Prüfung im Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen" zur Logistikmeister:in (IHK) zugelassen, wenn du1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Logistikbereich oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder3. eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis nachweisen kannst.Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" bist du zugelassen, wenn du1. die Ablegung des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikation" und zu den oben genannten Fällen mit Berufsausbildung mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis und2. den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbildereignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich oder staatlich anerkannten Regelung nachweisen kannst, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach § 4 der Ausbildereignungsverordnung gleichwertig sind. Die Aneignung dieser Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikation" erfolgen, spätestens jedoch vor Beginn der letzten Prüfungsleistung. Du wirst auch dann zur IHK-Prüfung zugelassen, wenn du durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kannst, dass du Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hast, die mit der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen."