Inhalt
Inhalte/Ziel
Die Aufstiegsfortbildung bereitet dich auf die schriftlichen und mündlichen IHK-Prüfungen in den grundlegenden- und handlungsbezogenen Qualifikationen vor. Mit dem Nachweis Geprüfte Fachwirt:in für Logistiksysteme" kannst du spannende Aufgaben in verschiedenen Bereichen der Logistik eines Unternehmens oder im Beratungsumfeld von Logistikunternehmen wahrnehmen. Mit dieser Weiterbildung kannst du:
Zielgruppe
Die Aufstiegsfortbildung zur geprüften Fachwirt:in für Logistiksysteme richtet sich insbesondere an Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder sonstigen Ausbildungsberuf. Wenn du deine Fachkompetenz einbringen willst, um einen vollständigen und bereichsübergreifenden Geschäftsprozess der Logistik eigenverantwortlich mitzugestalten sowie mehr Verantwortung übernehmen möchtest, dann ist diese zukunftsorientierte, branchenübergreifende Aufstiegsqualifikation genau das Richtige für dich.
Voraussetzungen
Koordination und Verantwortung mit LeidenschaftDu besitzt Köpfchen, Weitblick, wirtschaftliches Geschick und Erfahrungen in der Logistik, hast eine Ausbildung in dem Bereich oder bist Quereinsteiger? Wir geben dir das notwendige Wissen an die Hand, um als Fachwirt:in für Logistiksysteme schneller an dein Ziel zu gelangen.Du bist zur Prüfung zum/zur Fachwirt:in für Logistiksysteme (IHK) zugelassen, wenn du1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe a) Kaufmann oder Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung oderb) Speditionskaufmann oder Speditionskauffrau oderc) Industriekaufmann oder Industriekauffrau oderd) Kaufmann oder Kauffrau für Groß- und Außenhandel odere) Schifffahrtskaufmann oder Schifffahrtskauffrau und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis,2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen dreijährigen anerkannten kaufmännisch-verwaltenden Ausbildungsberuf oder im anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis,3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen kannst.Du wirst auch dann zur IHK-Prüfung zugelassen, wenn du durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kannst, dass du Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hast, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.