Helferberufe umfassen typischerweise einfache, wenig komplexe (Routine-)Tätigkeiten. Für die Ausübung dieser Tätigkeiten sind in der Regel keine spezifischen Fachkenntnisse erforderlich, die über die allgemeine schulpflichtige Grundbildung hinausgehen. Aufgrund der geringen Komplexität der Tätigkeiten wird ein formaler beruflicher Bildungsabschluss nicht vorausgesetzt.
Quelle: Klassifikation der Berufe 2010
Rechercheziele | Ratgeber |
▼ HELFER/IN (19 Kurse zur Abschlussart) | i |
• Fachkraft für Eingliederungshilfen [privatrechtlich] (1 Kurs zum sonstigen Merkmal) | |
• Gesundheits- und Pflegehelfer/in [privatrechtlich] (1 Kurs zum sonstigen Merkmal) | |
• Helfer/in - Lagerwirtschaft und Transport [privatrechtlich] (1 Kurs zum sonstigen Merkmal) | i |
• Kindergartenhelfer/in (2 Kurse zum sonstigen Merkmal) | i |
• Kita-Helfer/in (für Menschen mit Behinderungen, 3 Kurse zum sonstigen Merkmal) | |
• Pflegehelfer/in [privatrechtlich] (12 Kurse zum sonstigen Merkmal) |