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ADR (Gefahrguttransport)

ADR ist die Abkürzung für "Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route".

Das ADR ist ein europäisches Abkommen über die Beförderung von Gefahrgut auf der Straße. Es enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut.

Der ADR fordert:

  • Gefahrgutführerschein für Fahrer: ADR-Card (hat den vorherigen Papierführerschein abgelöst)
  • Nachweis von Sachkenntnissen über die Gefahrgutvorschriften bei allen Beteiligten
  • einen Gefahrgutbeauftragten in den Unternehmen

ADR-Schulungsbescheinigung (ARD-Card):
Durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Basiskurs (3 Tage) und anschließender Prüfung wird eine Bescheinigung mit fünfjähriger Gültigkeit ausgestellt.

In Deutschland werden diese Prüfungen von der zuständigen Deutschen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen.

Der ADR regelt:

  • die Einstufung als Gefahrgut und die zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen
  • die Bezettelung (Kennzeichnung) und Dokumentation wie Beförderungspapier und schriftliche Weisung eines Gefahrguttransports
  • den Bau und Prüfvorschriften von Behältern, Tanks, Fahrzeugen für Gefahrguttransporte
  • die Befreiungen von der Einhaltung der Regeln des ADR
  • die multimodalen Gefahrguttransporte (Straße - Zug, Schiff oder Flugzeug)

Gefahrgutklassen 1-9:
Klassen 2-6 sowie 8 und 9 sind Bestandteil der ADR-Schulungsbescheinigung.
Für Tanktransporte, Kl.1-Güter (Explosiv) und Kl.7-Güter (Radioaktiv) muss nach dem Basiskurs ein anschließender Aufbaukurs besucht werden.

Kurse zu den Lernzielen

Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.

RecherchezieleRatgeber
ADR-Bescheinigung (Gefahrguttransport, 31 Kurse)  i 
 •  Z.Z. leider keine Angebote zum sonstigen Merkmal: Gefahrgutbeauftragte/r
 •  Gefahrgutfahrer/in (10 Kurse zum sonstigen Merkmal)
Cached, Erstellt 2024-03-29 16:00:00 in 0,021 s

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia