Neu ist die Ausweitung des Personenkreises auf Facharbeiter oder andere qualifizierte Beschäftigte. Die Regelung beschränkt sich nicht auf kleine und mittelständische Betriebe. Auch größere Unternehmen können die neuen Angebote in Anspruch nehmen. Förderfähig sind unter bestimmten Bedinungen nicht nur allgemeine, auf dem Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse, sondern auch betriebsspezifische, auf die Belange des Arbeitsplatzes ausgerichtete Fortbildungen.
Die Höhe der Förderung hängt ebenso von der Art der Qualifizierung wie von der Unternehmensgröße ab. Im besten Fall können 80% der als angemessen anerkannten Lehrgangskosten ersetzt werden.
Informationen auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit: http://www.arbeitsagentur.de
(Bereich für Unternehmen, Menüpunkt Finanzielle Hilfen)
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