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Kaufmannsgehilfenbrief / Prüfungszeugnis

Der Kaufmannsgehilfenbrief wird am Ende der Berufsausbildung im dualen System zur bestandenen Ausbildungsabschlussprüfung im kaufmännischen Bereich vor den Kammern verliehen. Das Dokument wird immer zusammen mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule ausgestellt und ist berufsqualifizierend. Der Brief ist die Voraussetzung zur weiteren Qualifikation als Meister und die berufliche Weiterbildung an Fachschulen.

Der Kaufmannsgehilfenbrief als Abschlussurkunde nach erfolgreich bestandener IHK-Abschlussprüfung wurde im Jahr 2000 abgeschafft. Seit dem 1. September 2000 gibt es bei bestandener Abschlussprüfung von den IHKs ein IHK-Prüfungszeugnis nach § 37 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Bezeichnung Kaufmannsgehilfenbrief ist seitdem nicht mehr Bestandteil der IHK-Abschlussurkunde.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia