Abkürzung für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Sie ersetzt seit dem 1.4.12 die AZWV Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung.
Die AZAV regelt das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III): Zugelassene Anbieter haben die Möglichkeit, Weiterbildung auf "Bildungsgutschein" anzubieten.
Bildungsinteressierte mit einem Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder der Arbeitsgemeinschaften (ARGE) können ihn bei Bildungseinrichtungen einlösen, die die Anerkennung nach AZWV vorweisen können. Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen (nach SGB III § 77ff.) können von den Agenturen für Arbeit erst dann gefördert werden, wenn der Bildungsträger selbst und seine Bildungsmaßnahmen durch die fachkundigen Stellen zugelassen bzw. zertifiziert sind.
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