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Berufsabschlüsse

Zu Berufsabschlüssen führen umfassende Bildungsmaßnahmen, die meist in Vollzeitunterricht stattfinden. Ihre Bedeutung wird dannach unterschieden, wer die Prüfungsordnung festlegt.

  • geregelte Berufsabschlüsse sind staatliche Abschlüsse, die vom Berufsbildungsgesetz der Handwerksordnung oder den Hochschulgesetzen geregelt werden. Sie finden i.d.R. im Rahmen von Umschulungen statt. Dennoch handelt es sich um Lerninhalte der klassischen Lehre. Sie dauern i.d.R. mehrere Jahre. Hier sind auch Abschlüsse von mindestens 400 Stunden eingeordnet, in Anlehnung an die Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG.
  • freie Abschlüsse sind privatrechtliche Abschlüsse. Sie orientieren sich i.d.R. an den Prüfungsordnungen von Verbänden oder privaten Instituten. Sie dienen der Aufstiegsfortbildung oder der Anpassungsweiterbildung und sind im zeitlichen Umfang und der Form sehr viel flexibler als gesetzliche Ausbildungsabschlüsse. Bevor wichtige Abschlüsse staatlich anerkannt werden, findet man sie teils als freie Abschlüsse.

Ausbildungsmodule sind zumeist Teilabschnitte einer Berufsausbildung oder Fortbildung. Sinn der Modularisierung von Kursen ist es, die Module bedarfsgenauer auch einzeln belegen zu können - sofern es nicht auf den Abschlusstitel ankommt. Den gibt es nur, wenn alle Module der Aus- oder Fortbildung erfolgreich absolviert wurden.

Vorbereitungs- und Orientierungsangebote sind den verschiedenen WISY-Themenbereichen der Ausbildungen in einem gemeinsamen ersten Kapitel vorangestellt. Sie sind vom Zeitumfang deutlich kürzer, da sie nur der fundierten Wahl vor dem Start der eigentlichen Aus- oder Fortbildung dienen.

Umschulungen sind eine Finanzierungsform für gesetzliche Berufsausbildungen, die i.d.R. nicht auf eine Erstausbildung für Jugendliche zielen, sondern die auf die besonderen Bedürfnisse von Erwachsenen zugeschnitten sind, die meist schon eine Ausbildung haben.

Fort- bzw. Weiterbildungsberufe sind nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Inhalte, Ziele, Anforderungen und Prüfungsverfahren und -voraussetzungen werden von zuständigen Stellen festgelegt, die auch die Prüfungsausschüsse einrichten.

Rechtlich geschützt sind die Berufsbezeichnungen von Aus-, Fort- bzw. Weiterbildungsberufen auf Gesetzesgrundlage. Sie sind oft erkennbar an den gesetzlich geschützten Attributen "staatlich geprüft" ("staatl. gepr."), "staatlich anerkannt".

core10/box-red.gif Genauere Hinweise

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia