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Behinderte Menschen

Für die Arbeitsmarkt-Integration von Menschen mit Behinderung ist ein eigenes Gesetz geschaffen worden: das Neunte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX). Es enthält detaillierte Bestimmungen, in welcher Weise schwerbehinderte und behinderte Menschen bei der Eingliederung unterstützt werden sollen. Die Hilfen sind sehr vielfältig und detailliert, sie hängen stark von der jeweiligen Behinderung ab. Deshalb ist diesem Thema ein eigener Artikel unter dem Stichwort "Rehabilitation" gewidmet.

Spezielle Ausbildungs- und Umschulungsangebote für Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt es beispielsweise beim Berufsförderungswerk Hamburg. Eigens für Erwachsene werden unterschiedliche Berufsausbildungen in verschiedenen Sparten angeboten. Einige der Ausbildungen sind für Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen (beispielsweise Hörschädigung) besonders geeignet.

Unterstützung von Menschen mit psychischer Behinderung bietet der Integrationsfachdienst Hamburg (IFD): bei der Arbeitsplatzsuche, Begleitung im Arbeitsleben, Beratung von Arbeitgebern und Personalverantwortlichen zu Fragen der Beschäftigung.
Der IFD existiert seit dem 1.10.2005 und ist ein Zusammenschluss des Fachdienstes "Profil" mit dem "pass Personalvermittlung für Menschen mit Behinderung".

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