
Erhöhte Aufmerksamkeit gilt besonders benachteiligten Personengruppen mit schlechter Vermittlungsprognose. In einigen Fällen – etwa bei Menschen mit Behinderung – sind spezielle Fördermaßnahmen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei anderen Gruppen gibt es zwar keine gesonderten Förderkriterien, aber das Weiterbildungsangebot enthält spezielle zielgruppenorientierte Kurse oder Lehrgänge, in denen die besonderen Bedürfnisse jeweils berücksichtigt werden.
Genauere Hinweise