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Arbeitssuche / Arbeitserhalt

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Als Arbeitssuchende gelten nicht nur arbeitslos gemeldete Menschen, sondern z.B. auch Berufsrückkehrerinnen nach Ende einer Familienphase, ALG II-Empfänger oder Jugendliche nach Ende ihrer Schulpflicht. Für diese Gruppen gibt es Förder- und Integrationsprogramme bei den Agenturen für Arbeit und in den einzelnen Bundes-Ländern (ARGE). Grundsätzlich sehen die Agenturen für Arbeit jeden Arbeitslosen als integrationsbedürftig an.

Erhöhte Aufmerksamkeit gilt besonders benachteiligten Personengruppen mit schlechter Vermittlungsprognose. In einigen Fällen – etwa bei Menschen mit Behinderung – sind spezielle Fördermaßnahmen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei anderen Gruppen gibt es zwar keine gesonderten Förderkriterien, aber das Weiterbildungsangebot enthält spezielle zielgruppenorientierte Kurse oder Lehrgänge, in denen die besonderen Bedürfnisse jeweils berücksichtigt werden.

core10/box-red.gif Genauere Hinweise